Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Angerer-Schmid GmbH Parkservice
Amalienstr. 29
85399 Hallbergmoos

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden ausschließlich auf sämtliche von Firma Angerer-Schmid GmbH Parkservice (nachfolgend „Verwenderin“) erbrachten Leistungen Anwendung.

2. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender bzw. ergänzender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende bzw. ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden, denen die Verwenderin nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall Vertragsinhalt.

3. Diese AGB geltend auch dann, wenn die Verwenderin in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ist allein die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes im vereinbarten Zeitraum sowie der Transport von bis zu vier Personen (pro abgestelltem Fahrzeug) per Shuttle zum Flughafen und zurück. Für Zusatzleistungen gilt die in der Anlage beigefügte Preisliste. Der Transport von Sonder- und Übergepäck (Fahrräder, u.a.) kann im Ausnahmefall nur übernommen werden, wenn dies vor Vertragsschluss bei der Verwenderin angemeldet und von dieser schriftlich bestätigt wurde. Der Transport von Surfbrettern ist ausgeschlossen. Diese müssen vor dem Abstellen des Fahrzeugs direkt am Flughafen auf eigene Kosten abgegeben werden. Kindersitze können nur zur Verfügung gestellt werden, sofern deren benötigte Zahl vorher angemeldet und deren Verfügbarkeit von der Verwenderin verbindlich bestätigt wurde. Die Verwenderin kann erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel stehende Personen vom Transport ausschließen. Sofern aufgrund einer verspäteten Ankunft am Parkplatz der nächste Transportbus zum Flughafen bereits voll ist, kann die Fahrt verweigert werden. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden des Vertragsgegenstandes sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Verwenderin verbindlich. Vertragsleistungen, die nicht im Angebot oder der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, insbesondere die, die zu Werbezwecken bekannt gemacht werden, sind nur dann Teil des Vertragsgegenstandes, wenn dies von der Verwenderin schriftlich bestätigt wird Beratungsleistungen sowie Auskünfte jeglicher Art sind nur verbindlich, soweit diese von der Verwenderin schriftlich bestätigt wurden.

§ 3 Vertragsabschluss

1. Die Verwenderin ist berechtigt, die Auftragserteilung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung oder durch die Erbringung der Leistung anzunehmen.

Ein Vertrag gilt erst dann als rechtsverbindlich abgeschlossen, wenn dieser von der Verwenderin mündlich oder schriftlich bestätigt oder die Leistung erbracht wird.
2. Sollte eine Auftragsbestätigung der Verwenderin Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten der Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist die Verwenderin zur Anfechtung berechtigt, wobei diese den Irrtum beweisen muss.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen und Verzug

1. Die vereinbarte Vergütung wird mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag muss ohne jeden Abzug (Skonto oder Rabatt) spätestens mit dem Abstellen des Fahrzeugs in bar bezahlt werden. Keine Zahlung mit Kredit- oder EC-Karte mehr möglich.
2. Pro versandter Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 10,00 € berechnet.
3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Verwenderin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
4. Ergeben sich nach Vertragsschluss konkrete Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden, wie z.B. Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern des Kunden, Überschreiten der Zahlungsfristen o.ä., ist die Verwenderin berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 5 Vertragliches Rücktrittsrecht

Die Verwenderin räumt dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht ein. In diesem Fall hat die Verwenderin jedoch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Tritt der Kunde früher als eine Woche vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zuruck, hat die Verwenderin einen Anspruch auf 25% des vereinbarten Bruttomietzinses. Tritt der Kunde eine Woche oder kürzer vor Beginn der vereinbarten Mietzeit vom Vertrag zurück, hat die Verwenderin einen Anspruch auf 40% des vereinbarten Bruttomietzinses. Tritt der Kunde 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit oder nicht zurück und nimmt er die Leistung nicht in Anspruch, so bleibt er zur Entrichtung des vollen Entgeltes verpflichtet. Dem Kunden steht allerdings in allen Fällen der Nachweis frei, dass der Verwenderin kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung

1. Der Kunde kann nur aus demselbem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Darüber hinaus sind sömtliche Zurückbehaltungsrechte – gleich aus welchem Rechtsverhältnis – gegenüber der Verwenderin ausgeschlossen.

2. Der Kunde ist nur mit anerkannten, rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.

3. Die Rechte des Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwenderin abtretbar.

 

§ 7 Vermieterpfandrecht

 

Der Verwenderin steht wegen aller Ansprüche aus dem Mietvertrag ein Vermieterpfandrecht nach Maßgabe der Bestimmungen des § 562 BGB zu.

Die Verwenderin ist berechtigt die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, sofern und solange nicht der gesamte vereinbarte und fällige Rechnungsbetrag beglichen ist.

 

§ 8 Haftung

 

1. Alle Ansprüche auf Schadensersatz des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund gegen die Verwenderin sind unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Verwenderin oder ihre Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

2. Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Vertragsgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
4. Die Haftung bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit, für das Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie durch die Verwenderin übernommen wurde, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Die Verwenderin haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse oder durch sonstige nicht von ihr zu vertretende Vorkommnisse eintreten; hierzu gehören z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland: Insbesondere für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden, haftet die Verwenderin nicht. Dies gilt unter anderem für Beschädigungen, Vernichtung oder Diebstahl des geparkten Fahrzeuges sowie beweglicher oder eingebauter Gegenstände im Fahrzeug (z.B. Autoradio, Telefon, Navigationssystem, persönliche Wertgegenstände, etc.). Auch bei Schäden durch Immissionen Dritter oder durch Naturkräfte (Hagelschäden, Marderbisse, o.ä.) übernimmt die Verwenderin keine Haftung.Auch haftet die Verwenderin nicht für das rechtzeitige Eintreffen am Flughafen, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden. Schadensersatzansprüche durch Verzögerungen, die die Verwenderin nicht zu vertreten hat (z.B. durch unvorhersehbare Straßensperrungen und sonstige Verkehrsstörungen).
6. Etwaige Schäden oder berechtigte Schadensersatzansprüche gegen die Verwenderin hat der Kunde unverzüglich und sofern möglich noch vor Ausfahren aus dem Betriebsgelände der Verwenderin anzuzeigen.
7. Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen die Verwenderin geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit – gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

 

§ 9 Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände der Verwenderin gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Jeder Kunde oder die von ihm beauftragte Dritte haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen der Verwenderin bzw. ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle von Beschädigungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannendienste) oder Fahrzeugpflege durchzuführen. Es ist auch untersagt, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öl abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen.Andernfalls ist die Verwenderin berechtigt, Verschmutzungen kostenpflichtig beseitigen zu lassen. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz und die Zulassung nach StVO verfügt. Auf Verlangen sind der Verwenderin die Fahrerlaubnis und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorzulegen.

 

§ 10 Datenschutz

1. Der Schutz personenbezogener Daten ist der Verwenderin ein wichtiges Anliegen.Aus diesem Grund ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für die Verwenderinselbstverständlich.
2. Die Verwenderin erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten desKunden nur, wenn diese vom Kunden zur Vertragsabwicklung zur Verfügung gestellt werden.Darüber hinaus werden die Daten des Kunden zum Zwecke der zukünftigen Kundenbetreuung verwendet, wobeider Kunden dem jederzeit widersprechen kann.
3. Der Kunde kann sich bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten unentgeltlich an die Verwenderin wenden.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunde und der Verwenderin gilt ausschließlich deutsches Recht. Alle Vereinbarungen zwischen der Verwenderin und dem bedürfen der Schriftform. Soweit rechtlich zulässig, ist Hallbergmoos ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung. Die Verwenderin ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist der Sitz der Verwenderin. Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. In gleicher Weise ist mit Regelungslücken zu verfahren.

Stand: Januar 2015